Die Ankündigung der Erweiterung der Gratis-HPV-Impfung für alle bis zum 30. Geburtstag wird nun in die Tat umgesetzt. Die HPV-Impfung Gardasil 9 steht ab 1. Juli 2024 vom 9. bis zum 30. Geburststag in allen Bundesländern im kostenfreien Impfprogramm zur Verfügung.

Nachfolgend die Info vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

Empfohlen ist die Impfung weiter vorrangig vom 9. bis zum 12. Geburtstag. Bei den Impfungen vom 12. bis zum 30. Geburtstag handelt es sich um Nachhol-Impfungen. 

Kostenfreies Impfprogramm

Für die Inanspruchnahme der Impfung im Rahmen des kostenfreien Impfprogrammes gilt das Alter zum Zeitpunkt der 1. HPV9-Impfung im kostenfreien Impfprogramm. Personen nach dem 30. Geburtstag, die also vor dem 1. Juli 1994 geboren sind, fallen nicht mehr in das kostenfreie Impfprogramm. Ausnahme: Wenn die 1. HPV-Impfung vor dem 30. Geburtstag erfolgt ist, kann ausnahmsweise auch nach dem 30. Geburtstag die Impfserie kostenfrei beendet werden. 

Impfschema

Ab dem 9. bis zum 30. Geburtstag ist das Schema 1+1 empfohlen: 2. Dosis frühestens sechs bis maximal zwölf Monate nach der 1. Dosis. Vom 15. bis zum 30. Geburtstag handelt es sich beim 2-Dosen-Schema um eine off-label-Anwendung, die jedoch laut Impfplan Österreich 2023/24, Version 2.0, empfohlen wird. Für die entsprechende Wirksamkeit auch in dieser Altersgruppe ist es unbedingt notwendig, das empfohlene Intervall von mindestens sechs Monaten zwischen 1. und 2. Impfung einzuhalten. 

Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind 3 Dosen empfohlen (nicht kostenfrei): 2. Dosis zwei Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis sechs bis acht Monate nach der 2. Dosis. 

Ist die 1. Impfung kurz vor dem vollendeten 30. Lebensjahr erfolgt, so kann nach sechs Monaten die 2. Impfung kostenfrei erfolgen, selbst wenn die betreffende Person dann das 30. Lebensjahr schon vollendet hat. Wurde die 2. Dosis im 2-Dosen-Schema früher als fünf Monate nach der 1. Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von sechs bis acht Monaten nach der 2. Dosis – entsprechend 3-Dosen-Schema). 

Für immunsupprimierte und immuninkompetente Personen gilt altersunabhängig das 3-Dosen-Schema. 

Wenn ein 3-Dosen-Schema auf Grund überzogener Intervalle/Alter oder aus anderen Gründen anzuwenden ist, so können drei HPV9-Impfungen im kostenfreien Impfprogramm entsprechend den oben angeführten Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. 

Bei versäumten Impfungen mit HPV9 sollten diese ehestmöglich nachgeholt werden. Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr sind insgesamt zwei Impfungen ausreichend, ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind insgesamt drei Impfungen notwendig. 

Vollständiger Impfschutz

Ist ein kompletter Impfschutz gegen alle 9 HPV-Typen von Gardasil 9 gewünscht, so muss eine altersentsprechend vollständige Grundimmunisierung mit HPV9 erfolgen. Das bedeutet, dass in Einzelfällen auch Kinder, die zuvor im kostenfreien Impfprogramm mit zwei Dosen HPV4 geimpft wurden, HPV9 kostenfrei erhalten können, sofern sie in das entsprechende Alter fallen. Ist nur eine Impfung mit HPV4 erfolgt, sollten bei Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zwei Impfungen mit HPV9 verabreicht werden (kostenfrei). Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind auch hier drei Impfungen notwendig (nicht kostenfrei).

Beschränkungen aufgehoben

Die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärzt*innen in Hinblick auf Impfungen wurden dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa Gynäkolog*innen auch Buben und Männer sowie Kinderärzt*innen Eltern impfen dürfen. 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weist auf die Dokumentationspflicht im e-Impfpass hin. 

Eine HPV-Informationskampagne des Ministeriums ist in Planung, laufende Informationen und Impfmöglichkeiten in den Bundesländern sind auf impfen.gv.at zu finden.

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