Wie sieht die Labordiagnostik bei HPV aus?

Die Labordiagnostik spielt eine wesentliche Rolle in der Früherkennung von HPV und Folgeerkrankungen. Dafür gibt es mehrere Tests.

Für Frauen ist die jährliche gynäkologische Untersuchung mit PAP-Abstrich sehr wichtig. Der PAP-Abstrich ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Der Test ist nach dem griechischen Arzt George Papanicolaou benannt, der das Färbeverfahren entwickelt hat. Der Test wird in PAP0 bis PAPV klassifiziert und er gibt Aufschluss darüber, ob und wie stark Zellen krankhaft verändert sind:

PAP 0: Probenmaterial nicht beurteilbar. Testwiederholung.

PAP I: Keine Auffälligkeiten.

PAP II: Normaler Befund sexuell aktiver Frauen, leicht entzündliche Zellveränderungen durch Bakterien, Viren oder Pilze.

PAP III: Auffällige Zellveränderungen durch Entzündungen oder Dysplasie. Behandlung der Entzündung, erneuter Abstrich nach 3 Monaten oder Gebärmutterhalsspiegelung zur Abklärung (Kolposkopie) .

PAP IIID: D steht für Dysplasie, d.h. es liegen eindeutige Zellveränderungen (Koilozyten) vor, die sich in den meisten Fällen aber von selbst wieder zurückbilden. Viele Frauen erhalten diesen Befund, erneuter Abstrich nach 3 Monaten.

PAP IV: Schwere Zellveränderungen, Verdacht auf Krebsvorstufe. Entnahme von krankhaftem Gewebe am Gebärmutterhals (Konisation) zur Klärung.

PAP V: Gebärmutterhalskrebs und Einleitung der Therapie.

Von der Probennahme ins Labor: Wichtig ist, dass zwischen letztem Tag der vergangenen Menstruation und PAP-Abstrich 5 Tage liegen. Mithilfe eines Spekulums dehnt der*die Gynäkologe*in die Scheide etwas auseinander. Anschließend werden mit einem Wattetupfer oberflächlich Zellgewebe vom Muttermund und mittels einer kleinen Bürste Zellen aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen. Diese Proben werden auf einem Objektglas aufgetragen und kommen anschließend ins zytologische Labor. Unter „Zytologie“ versteht man die mikroskopische Untersuchung von Zellen des Körpers. Im Labor werden die Zellen eingefärbt und unter dem Mikroskop genau untersucht. Erst wird die Qualität des Untersuchungsmaterials beurteilt, danach wird das Material morphologisch beschrieben und anschließend erfolgt die Klassifikation des Ergebnisses in die verschiedenen PAP-Gruppen.  

“Im Labor sehen wir recht häufig Zellveränderungen die durch das Humane Papillomavirus (HPV) verursacht werden. Mit einer hohen Durchimpfungsrate der Bevölkerung ließe sich die Anzahl der auffälligen Befunde deutlich verringern.”

Silvia Panholzer, Biomedizinische Analytikerin

Werden bei einem PAP-Abstrich mehrere Koilozyten festgestellt, kommt es zum HPV-Test, um den HPV-Typ zu bestimmen. Außerdem wird ein weiterer PAP-Abstrich genommen. Virusinfizierte Zellen sind sogenannte Koilozyten. Das sind durch HPV pathologisch veränderte Plattenepithelzellen (Zellen der Schleimhaut des Gebärmutterhalses). Virale Proteine lassen eine „leere Höhle“ (griech. koilos = Höhle) in der Zelle entstehen, die unterm Mikroskop sehr gut erkennbar ist. Sind beim PAP-Abstrich wiederholt virusinfizierte Zellen festzustellen, kommt es zur Konisation. Dabei wird im Gebärmutterhals ein Gewebekegel zur genaueren Beurteilung der Zellveränderung entnommen.

Der HPV-Test stellt fest, ob eine Infektion mit Humanen Papillomaviren vorliegt und ob es Hoch- oder Niedrig-Risiko-Typen sind. Der HPV-Test wird erst bei einem auffälligen PAP-Abstrich durchgeführt oder zur Verlaufskontrolle bei vorangegangener Infektion. Die Kosten für einen HPV-Test werden nur bei auffälligem PAP-Abstrich von der Krankenkasse übernommen. Ansonsten kostet er ca. 50 €.

Von der Probennahme ins Labor: Der*die Gynäkolog*in streicht für den HPV-Test mit einem kleinen Bürstchen über den Gebärmutterhals. Am Bürstchen bleiben Zellen hängen, die anschließend in ein Röhrchen gepackt und im Labor mittels PCR-Test auf das Vorhandensein von viraler DNA untersucht werden. Im Labor wird HPV-spezifische DNA vermehrt. Wenn das möglich ist, also wenn das Virus vorhanden ist, entsteht ein Farbsignal. Dieses Signal wird dann gemessen. Nach der Analyse ist bekannt, ob virale DNA vorhanden ist und auch von welchen HPV-Typen diese stammt.

Bei einem auffälligen PAP-Befund (PAP III, PAP IIID, PAPIV) kann es sein, dass der*die Gynäkolog*in im Rahmen einer Kolposkopie (Gebärmutterhalsspiegelung) mittels eines Schnitts in die Schleimhaut des Gebärmutterhalses eine Gewebeprobe (Biopsie) entnimmt. Dadurch ist es möglich, zu beurteilen, wie weit fortgeschritten die Zellveränderungen bzw. Krebsvorstufen sind. Die Gewebeprobe wird im histologischen Labor untersucht und nach CIN-Schweregraden beurteilt. CIN steht für cervikale intraepitheliale Neoplasie. CIN 1-2 bedeutet eine leichte bis mäßige Gewebeveränderung, die im Normalfall nicht therapiebedürftig ist. In engmaschigen Kontrollen wird beobachtet, wie sich die Veränderungen entwickeln. In etwa 60% der Fälle entwickeln sich diese innerhalb eines Jahres von selbst wieder zurück. CIN 3 bedeutet schwerwiegende Gewebeveränderungen. Die Rückbildung liegt hier nur noch bei ca. 30%, daher ist die Folge eine Konisation, also eine Entfernung des krankhaften Gewebes am Gebärmutterhals.